BGH 28.4.2015, Verweis an eine Referenzwerkstatt der Versicherung nur wenn die Werkstattpreise allen Kunden zugänglich sind.

Es entspricht der täglichen Praxis der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungen, die vom Geschädigten eingeholten  Gutachen oder Kostenvoranschläge durch Unternehmen wie etwa  Carexpert, Dekra, o.a….. überprüfen zu lassen. Das Ergebnis ist eine gravierende Kürzung der Schadenssumme. Es wird direkt auf die Stundenverrechnungssätze sogenannter Referenzbetriebe verwiesen und der Schaden klein gerechnet. Die Referenzbetriebe bieten den Versicherungen, in der Hoffnung auf eine Auftragsflut, ihre Arbeit oft zu geringsten Preisen an. Es liegt eigentlich auf der Hand, dass hierbei die Qualität der Arbeit nicht mit der Arbeit in einer Markenwerkstatt vergleichbar sein kann.  Der Bundesgerichtshof ist seiner Linie nach den vielzähligen Entscheidungen nach dem legendären VW-Urteil, (BGHZ 183,21)  dennoch weitestgehend treu geblieben. Ein Verweis auf diese Werkstätten (Referenzbetriebe) ist und bleibt unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

1. Der Geschädigte kann auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer „freien Werkstatt“, die mühelos und ohne Weiteres zugänglich ist, verwiesen werden.

Allerdings:

2. Der Schädiger (bzw. die Versicherung) hat zu beweisen, dass für den Geschädigten keine Sonderpreise aus einer Zusammenarbeit mit der Werkstatt resultieren, sondern die Preise für alle Kunden zugänglich und damit marktüblich sind.

Für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten eigene Recherchen durchgeführt werden. Wir empfehlen, einfach mal bei der Werkstatt nach den allgemeinen Preisen zu fragen oder sich einen Kostenvoranschlag vor Ort einzuholen. Weichen die Preise dann nach oben ab, dürfte ein Verweis durch die Versicherung nicht mehr möglich sein.

 

Übersichtlich läßt sich die Rechtsprechung wie folgt darstellen:

Verweis nicht möglich
1. Fahrzeug ist jünger als  3 Jahre
2. Fahrzeug ist älter als 3 Jahre aber es liegt ein Scheckheft einer markengebundenen Werkstatt vor
3. Referenzbetrieb ist nur wegen Sonderkonditionen mit der Versicherung        günstiger. Ein Nachweis dafür liegt vor.

 

Verweis möglich
4. Fahrzeug ist älter als 3 Jahre aber kein Scheckheft vorhanden
a. Der Kalkulation sind marktübliche Preise zugrunde   gelegt
b. Die Werkstatt ist mühelos zugänglich
c. Der Qualitätsstandard entspricht dem einer markengebundenen Werkstatt
d. Sonstige Gründe, die eine Reparatur außerhalb der Markenwerkstatt unzumutbar machen, sind nicht gegeben.

 

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