BGH kippt die Verjährungsklausel für Gebrauchtwagenhändler

BGH kippt die Verjährungsklausel für Gebrauchtwagenhändler. Mit seiner Entscheidung vom 29.05.2013, VII ZR 174/12 hat der Bundesgerichtshof noch einmal die Rechte der Gebrauchtfahrzeugkäufer gestärkt. Klauseln in AGB´s die die Ansprüche des Käufers einer gebrauchten Sache wegen eines Mangels auf eine Verjährungsfrist (von gesetzlich 2 Jahren) auf ein Jahr verkürzen sind oftmals unwirksam. Viele Händler verwenden noch immer Klauseln die die Vorgaben des § 309 Nr. 7a und b BGB nicht berücksichtigen.

Oftmals führt dies dazu, dass ein Verstoß gegen die Klauselverbote des § 309 Nr. 7a und b BGB vorliegt und die Klausel damit unwirksam wird. Dies ist nach BGH jedenfalls dann der Fall, wenn die in den Klauselverboten aufgeführten Schadensersatzansprüche nicht von der Abkürzung der Verjährungsfrist ausgenommen werden.



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