Verkehrsrecht

Sie hatten einen Verkehrsunfall?

Dann sind Sie bei uns richtig. Ob Sie Ihre Schäden ersetzt haben oder sich gegen einen falschen Tatvorwurf verteidigen möchten. Wir wissen was zu tun ist und klären die Angelegenheit für Sie – und zwar effektiv, schnell und unbürokratisch. Wir haben langjährige Erfahrung im Verkehrsunfallbereich und haben bereits mehrere tausend Verkehrsunfallangelegenheiten professionell betreut. Zu unseren Kunden zählen deshalb neben vielen Privatpersonen auch Taxi- und Fuhrunternehmen

Welche Ansprüche haben Sie eigentlich?

Professionelle Unterstützung ist wichtig, denn die Rechtsprechung der Berliner Verkehrsgerichte, der Oberlandesgerichte und des BGH ist kaum zu überschauen. Die gegnerischen Haftpflichtversicherungen wissen darum. Genau deshalb sollten Sie uns die Korrespondenz mit den gegnerischen Haftpflichtversicherungen überlassen. Wir verfolgen stets die neuesten Entwicklungen der Rechtsprechung und setzten Ihre Ansprüche effektiv durch.

Wir beantworten Ihnen alle Fragen rund um den Verkehrsunfall. FAQ z.B.:

Kann der Fahrzeugschaden als Reparaturschaden abgerechnet werden? Wie hoch darf der Schaden sein? Bis zur 100% Grenze des Wiederbeschaffungswertes oder bis zur 130 % Grenze oder sogar noch höher? Was ist mit Stundenverrechnungssätzen markengebundener Fachwerkstätten? Haben Sie Anspruch darauf oder dürfen Sie an einen Referenzbetrieb der Versicherung verwiesen werden? Muss Ihr Fahrzeug repariert werden oder dürfen Sie fiktiv auf Gutachtenbasis abrechnen? Dürfen Sie Ihr Fahrzeug verkaufen? Muss Ihr Fahrzeugschaden auf Totalschadenbasis abgerechnet werden?

Was ist mit der Nutzungsausfallentschädigung und ggfs. Mietwagenkosten? Ist hierfür eine Werkstattrechnung erforderlich oder genügt auch die Reparaturbestätigung des Sachverständigen? Muss der Nutzungswille nachgewiesen werden? Haben Sie Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung wenn Ihr Fahrzeug trotz Unfall verkehrssicher ist? Ist die Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges notwendig?

Was ist mit der Wertminderung? Wie hoch ist diese eigentlich? Was ist mit der Mehrwertsteuer? Muss das Fahrzeug repariert werden? Muss eine Rechnung vorgelegt werden? Was ist bei der Reparatur in Eigenregie?

Was ist mit Schmerzensgeldansprüchen? In welcher Höhe stehen Ihnen ggfs. Ansprüche zu? Was ist in diesem Zusammenhang mit Arztkosten sonstigen Heil – und Behandlungskosten, Medikamentenkosten, dem Haushaltsführungsschaden? Haben Sie Anspruch auf Verdienstausfall, ggfs. sogar entgangenen Gewinn?

Welche Kosten sind noch erstattungsfähig? Allgemeine Kostenpauschalen? An- und Abmeldekosten? Vorhaltekosten? Entsorgungskosten? Abschleppkosten? Stellplatzkosten? Taxikosten? Flugkosten?

Welche Ansprüche stehen Ihnen zu bei einem Verkehrsunfall im EU-Ausland/ Ausland?

Die Rechtsanwalts – und Gutachterkosten sind im Übrigen erstattungsfähige Schadensersatzpositionen. Das Anwaltshonorar und die Gutachterkosten hat der Unfallverursacher bzw. seine Versicherung im Rahmen der jeweiligen Eintrittspflicht zu erstatten. Darum kümmern wir uns. Wir ermitteln auch alle unfallrelevanten Daten wie z.B. die Personalien des Unfallgegners, dessen KFZ-Haftpflichtversicherung, möglicher Zeugen, beschaffen die polizeiliche Ermittlungsakte, zur Not Ampelschaltpläne, etc…, Wir übernehmen die vollständige Korrespondenz mit:

  • der gegnerischen KFZ-Haftpflichtversicherung,
  • auf Wunsch auch mit Ihrer eigenen Haftpflicht – oder Kaskoversicherung.
  • der Rechtschutzversicherung
  • Werkstätten und KFZ-Sachverständigen, den Polizeibehörden
  • Krankenhäusern, Ärzten, Krankenversicherungen, Rententräger

Sie können gerne einen persönlichen unverbindlichen Beratungstermin mit uns vereinbaren oder aber auch gerne per Fax oder Email mit uns in Kontakt treten.

Weitere Informationen


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