Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten?
Unternehmen Sie erst einmal nichts, sondern vereinbaren Sie mit uns einen unverbindlichen Besprechungstermin. Die Erfahrung zeigt, es ist nur zu Ihrem Vorteil, sich erst einmal nicht zu äußern. Gerade im Hinblick auf die Thematik Verjährung… . Wir entwickeln mit Ihnen eine effektive Verteidigungsstrategie. Achtung , gegen einen Bußgeldbescheid gibt es das Rechtsmittel des Einspruchs. Gemäß § 67 OWiG kann der Betroffene gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch einlegen. Die Frist darf nicht versäumt werden!
Vereinbaren Sie einfach einen unverbindlichen Beratungstermin mit uns Tel: 030 85 40 38 80 oder info@berlineranwaelte.com