Verkehrsunfall

Sie hatten einen Verkehrsunfall?

Wir erledigen für Sie die Schadenabwicklung und setzen Ihre Ansprüche durch. Schnell, effektiv, unkompliziert.

Wir sind eine auf das Verkehrsunfallrecht, Verkehrsordnungwidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht spezialisierte Anwaltskanzlei. Durch die erfolgreiche Bearbeitung von mehreren tausend Mandaten in diesen Bereichen, bieten wir Ihnen eine professionelle und versierte Bearbeitung Ihres Begehrens. Zu unseren langjährigen Stammkunden dürfen wir deshalb auch eine Vielzahl an Berufskraftfahrern, Taxiunternehmen und Fuhrunternehmen zählen.

Die ersten Schritte nach einem Verkehrsunfall sollten die Richtigen sein.

Die Rechtsprechung der Berliner Verkehrsgerichte, der Oberlandesgerichte und des BGH ist uneinheitlich und ständig in der Entwicklung. Professionelle Unterstützung ist deshalb wichtig. Wir verfolgen die neuesten Entwicklungen der Rechtsprechung und setzten Ihre Ansprüche effektiv durch. Wir übernehmen für Sie die Korrespondenz mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung und allen Beteiligten.

Gerne beraten wir Sie unverbindlich zu allen Fragen rund um den Verkehrsunfall. FAQ z.B.:

1. Kann der Fahrzeugschaden als Reparaturschaden abgerechnet werden? Wie hoch darf der Schaden sein? Bis zur 100% Grenze des Wiederbeschaffungswertes oder bis zur 130 % Grenze?

2. Was ist mit Stundenverrechnungssätzen markengebundener Fachwerkstätten? Dürfen Sie an einen Referenzbetrieb der Versicherung verwiesen werden?

3. Muss Ihr Fahrzeug repariert werden oder dürfen Sie fiktiv auf Gutachtenbasis abrechnen? Dürfen Sie Ihr Fahrzeug verkaufen? Muß auf Totalschadenbasis abgerechnet werden?

4. Was ist mit der Nutzungsausfallentschädigung und ggfs. Mietwagenkosten? Ist hierfür eine Werkstattrechnung erforderlich oder genügt auch die Reparaturbestätigung des Sachverständigen? 5. Haben Sie Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung ? Ist die Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges notwendig? Muss der Nutzungswille nachgewiesen werden?

6. Was ist mit der Wertminderung? Wie hoch ist diese eigentlich?

7. Was ist mit der Mehrwertsteuer? Muss das Fahrzeug repariert werden? Muss eine Rechnung vorgelegt werden? Was ist bei der Reparatur in Eigenregie?

8. Was ist mit Schmerzensgeldansprüchen? In welcher Höhe stehen Ihnen ggfs. Ansprüche zu? Was ist in diesem Zusammenhang mit Arztkosten sonstigen Heil – und Behandlungskosten,

9. Medikamentenkosten, dem Haushaltsführungsschaden? Haben Sie Anspruch auf Verdienstausfall, ggfs. sogar entgangenen Gewinn?

10. Allgemeine Kostenpauschalen? An- und Abmeldekosten? Vorhaltekosten? Entsorgungskosten? Abschleppkosten? Stellplatzkosten? Taxikosten? Flugkosten?

Welche Ansprüche stehen Ihnen zu bei einem Verkehrsunfall im EU-Ausland/ Ausland?

Die Rechtsanwalts – und Gutachterkosten sind im Übrigen erstattungsfähige Schadensersatzpositionen. Das Anwaltshonorar und die Gutachterkosten hat der Unfallverursacher bzw. seine Versicherung im Rahmen der jeweiligen Eintrittspflicht zu erstatten. Darum kümmern wir uns. Wir ermitteln auch alle unfallrelevanten Daten wie z.B. die Personalien des Unfallgegners, dessen KFZ-Haftpflichtversicherung, möglicher Zeugen, beschaffen die polizeiliche Ermittlungsakte, zur Not Ampelschaltpläne, etc…, Wir übernehmen die vollständige Korrespondenz mit:

  • der gegnerischen KFZ-Haftpflichtversicherung,
  • auf Wunsch auch mit Ihrer eigenen Haftpflicht – oder Kaskoversicherung.der Rechtschutzversicherung
  • Werkstätten und KFZ-Sachverständigen, den Polizeibehörden
  • Krankenhäusern, Ärzten, Krankenversicherungen, Rententräger

Vereinbaren Sie einfach einen unverbindlichen Beratungstermin mit uns Tel: 030 85 40 38 80 oder info@berlineranwaelte.com


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