Verkehrsstrafrecht

Wir sind spezialisiert auf die Bearbeitung von Mandaten aus dem Bereich der Verkehrsstraftaten.

Verkehrsunfallflucht (§ 142 StGB),
Straßenverkehrsgefährdung (§ 315 c StGB),
Trunkenheits- oder Drogenfahrten (§ 316 StGB),
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315 b StGB).

Oftmals genügen die kleinsten Anhaltspunkte und Sie geraten in den Fokus der Ermittlungsbehörden. Dies liegt wohl daran, weil die Ermittlungsbehörden (Polizei, Amtsanwaltschaft, Staatsanwaltschaft) bei Verkehrsstrafdelikten besonders schnell von einem dringenden  oder sogar hinreichenden Tatverdacht ausgehen und die Verfahren dementsprechend schnell zur Anklage gebracht werden oder aber ein Strafbefehl ergeht.
Die Folgen können für Sie gravierend sein. Führerscheine werden beschlagnahmt oder sichergestellt (§§ 98, 94 StPO) es ergehen Beschlüsse zur vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO). Auch bei einer Verurteilung sind die Folgen nicht zu unterschätzen. Gemäß der §§ 69, 69 a StGB und insbesondere des § 69 Abs. 2 StGB ist bereits gesetzlich festgelegt, dass in den Fällen einer Verurteilung wegen

  1. der Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315 c),
  2. der Trunkenheit im Verkehr (§ 316),
  3. des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142), obwohl der Täter weiß oder wissen kann, daß bei dem Unfall ein Mensch getötet oder nicht unerheblich verletzt worden oder an fremden Sachen bedeutender Schaden entstanden ist, oder
  4. des Vollrausches (§ 323 a), der sich auf eine der Taten nach den Nummern 1 bis 3 bezieht, der Täter in der Regel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen ist.

Wir empfehlen Ihnen deshalb zu schweigen. Sagen Sie erstmal nichts, voreilige Erklärungen über sich oder dritte Personen, womöglich noch über Familienmitglieder, helfen in der Regel nur den Ermittlungsbehörden. Erst nachdem die Ermittlungsakten von uns angefordert und eingesehen wurden erarbeiten wir mit Ihnen vertraulich eine Verteidigungsstrategie.
Wir beraten Sie auch über die Folgeprobleme einer drohenden Verurteilung und die vorhandenen Möglichkeiten im Hinblick auf eine drohende Fahrerlaubnisentziehung, die Sperrfrist, ein Fahrverbot oder die Anordnung einer MPU.


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