Sie hatten einen Verkehrsunfall?
Dann sollte der erste Schritt, der zu einem erfahrenen Anwalt sein. So auch das OLG Frankfurt a.M. 22 U 171/13.
Wir beraten Sie hochspezialisiert und wickeln den Schadenfall schnell und effektiv für Sie ab.
Wir ermitteln alle unfallrelevanten Daten wie z.B. die Personalien des Unfallgegners, dessen KFZ-Haftpflichtversicherung, möglicher Zeugen, beschaffen die polizeiliche Ermittlungsakte, zur Not Ampelschaltpläne, etc…,
Wir übernehmen die vollständige Korrespondenz mit:
- der gegnerischen Haftpflichtversicherung,
- auf Wunsch auch mit Ihrer eigenen Haftpflicht- oder Kaskoversicherung.
- der Rechtschutzversicherung
- Werkstätten und KFZ-Sachverständigen
- Den Polizeibehörden
- Krankenhäusern, Ärzten, Krankenversicherungen, Rententrägern
und setzen uns für Ihre Ansprüche ein – sofern erforderlich Klagen wir sie auch ein.
Wir klären Sie über Ihre Ansprüche und deren Durchsetzbarkeit auf:
- Abrechnung des Fahrzeugschadens (Reparaturschaden oder Totalschaden)
- Höhe und Umfang des Schmerzensgeldes,
- Kostenpauschalen,
- An- und Abmeldekosten,
- Merkantiler Minderwert / Wertminderung,
- Nutzungsausfallentschädigung,
- Vorhaltekosten
- Mietwagenkosten,
- Mehrwertsteuer,
- Haushaltsführungsschaden,
- Entgangener Arbeitslohn,
- Gutachterkosten,
- Rechtsanwaltskosten.
Wir setzen Ihre Ansprüche mit viel Erfahrung und dem erforderlichen Fingerspitzengefühl ggü. den verschiedenen KFZ-Haftpflichtversicherungen durch und berücksichtigen die aktuellen Entwicklungen der Rechtsprechung an den Berliner Verkehrsgerichten, den Oberlandesgerichten und am Bundesgerichtshof.