Was ist zu tun bei einem Verkehrsunfall

Sie hatten einen Verkehrsunfall?

Dann sollte der erste Schritt, der zu einem erfahrenen Anwalt sein. So auch das OLG Frankfurt a.M. 22 U 171/13.

Wir beraten Sie hochspezialisiert und wickeln den Schadenfall schnell und effektiv für Sie ab.

Wir ermitteln alle unfallrelevanten Daten wie z.B. die Personalien des Unfallgegners, dessen KFZ-Haftpflichtversicherung, möglicher Zeugen, beschaffen die polizeiliche Ermittlungsakte, zur Not Ampelschaltpläne, etc…,

Wir übernehmen die vollständige Korrespondenz mit:

  • der gegnerischen Haftpflichtversicherung,
  • auf Wunsch auch mit Ihrer eigenen Haftpflicht- oder Kaskoversicherung.
  • der Rechtschutzversicherung
  • Werkstätten und KFZ-Sachverständigen
  • Den Polizeibehörden
  • Krankenhäusern, Ärzten, Krankenversicherungen, Rententrägern

und setzen uns für Ihre Ansprüche ein – sofern erforderlich Klagen wir sie auch ein.

Wir klären Sie über Ihre Ansprüche und deren Durchsetzbarkeit auf:

  • Abrechnung des Fahrzeugschadens (Reparaturschaden oder Totalschaden)
  • Höhe und Umfang des Schmerzensgeldes,
  • Kostenpauschalen,
  • An- und Abmeldekosten,
  • Merkantiler Minderwert / Wertminderung,
  • Nutzungsausfallentschädigung,
  • Vorhaltekosten
  • Mietwagenkosten,
  • Mehrwertsteuer,
  • Haushaltsführungsschaden,
  • Entgangener Arbeitslohn,
  • Gutachterkosten,
  • Rechtsanwaltskosten.

Wir setzen Ihre Ansprüche mit viel Erfahrung und dem erforderlichen Fingerspitzengefühl ggü. den verschiedenen KFZ-Haftpflichtversicherungen durch und berücksichtigen die aktuellen Entwicklungen der Rechtsprechung an den Berliner Verkehrsgerichten, den Oberlandesgerichten und am Bundesgerichtshof.



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