OVG Nordrhein-Westfalen: Bei der Entziehung der Fahrerlaubnis wegen der Nichtteilnahme an dem angeordneten Aufbauseminar, sind gemäß § 4 ABs. 2 S. 3 StVG noch vorhandene Punkte zu löschen, wenn andernfalls, durch weitere nach der Entziehung bekannt gewordene Zuwiderhandlungen, das Punktekonto auf 8 oder mehr ansteigen würde. Dies hätte ansonsten zur Folge, dass die Fahrerlaubnisbehörde nach der Wiedererteilung die Fahrerlaubnis direkt wieder entziehen müßte.