Entziehung der Fahrerlaubnis: Nichtteilnahme an Aufbauseminar

OVG Nordrhein-Westfalen: Bei der Entziehung der Fahrerlaubnis wegen der Nichtteilnahme an dem angeordneten Aufbauseminar, sind gemäß § 4 ABs. 2 S. 3 StVG noch vorhandene Punkte zu löschen, wenn andernfalls, durch weitere nach der Entziehung bekannt gewordene Zuwiderhandlungen, das Punktekonto auf 8 oder mehr ansteigen würde. Dies hätte ansonsten zur Folge, dass die Fahrerlaubnisbehörde nach der Wiedererteilung die Fahrerlaubnis direkt wieder entziehen müßte.



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