Die Verhängung einer Fahrtenbuchauflage kann unter Umständen unverhältnismäßig sein. Läßt die Behörde zwischen rechtskräftiger Bußgeldentscheidung und Verhängung einer Fahrtenbuchauflage zuviel Zeit vergehen, so kann die Fahrtenbuchauflage rechtswidrig sein. Das OVG Niedersachsen hält einen Zeitraum von 18 Monaten gerade noch für zulässig.
