Rechtsanwalt in Verkehrsunfallsachen – mittlerweile ein Muss, so auch das OLG Frankfurt a.M. 22 U 171/13

Die Regulierung in Verkehrsunfallsachen erscheint auf den ersten Blick vielleicht einfach und veranlasst viele Geschädigte, die Angelegenheit selbst in die Hand zu nehmen. Dies führt oft dazu, dass Versicherungen Schäden nicht zahlen oder die Anspruchsteller – nachdem sie  monatelang hingehalten wurden – sich erheblichen Kürzungen ausgesetzt sehen . Auch das OLG Frankfurt a.M. stellte unlängst fest, dass es wegen der unüberschaubaren Entwicklung der Rechtsprechung zu den Schadenspositionen, wie z.B. Mietwagenkosten und Stundenverrechnungssätzen und weiteren Positionen, fast schon fahrlässig sei, ohne Rechtsanwalt den Schaden abzuwickeln. Dem können wir aus unserer Erfahrung nur zustimmen. Lassen Sie nicht die Versicherungen entscheiden, was Ihnen zusteht! Wir setzen Ihre Ansprüche durch- und zwar effektiv und rechnen unsere Kosten mit dem Schädiger ab.



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